Rendite für Photovoltaik so gut wie nie zuvor

Rendite für Photovoltaik so gut wie nie zuvor. Bundesnetzagetunr veröffentlicht aktuelle Zahlen über den Zubau von Photovoltaik.
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Strom selbst verbrauchen und dabei verdienen Nach der Neuregelung des Erneuerbare Energien Gesetzes § 33 (2) EEG 2009 werden Kleinbetreiber einer Solarstromanlage, die ihren Strom selbst verbrauchen, durch den Netzbetreiber belohnt. Bisher war eine Vergütung des Solarstroms nur bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz möglich. Jetzt profitieren sie deutlich stärker als von der bisherigen Einspeisung ins Netz: Die Gesetzesänderung (EEG § 33, Absatz 2) sieht vor, dass Netzbetreiber 25,01 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde (festgeschriebener Vergütungssatz über einen Zeitraum von 20 Jahren) an den Betreiber zahlen. Das gilt seit dem 31.12.2008 für alle Anlagen, die nach dem Stichtag in Betrieb genommen wurden oder noch genommen werden und eine Leistung von 30 kW nicht überschreiten. Darüber hinaus muss die Anlage auf dem eigenen Hausdach, beim Nachbarn oder als Erweiterung einer bestehenden Anlage (innerhalb von 6 Monaten in Betrieb) genommen werden. Der wesentliche Vorteil liegt in den kontinuierlich ansteigenden Strompreisen. Je mehr sich der Strompreis verteuert, desto höher steigt der Wert des selbst verbrauchten Solarstroms. Der Besitzer einer Photovoltaikanlage mit selbst verbrauchtem Strom profitiert in jedem Fall von seiner Investition und kann sich zusätzlich über steigende Strompreise freuen.